Häufige Fragen
Antworten zu Online-Angeboten, Preisen, Lieferung, Dateiaustausch und Übersetzungsarten.
Online-Anfrage und Arbeitsablauf
01Wie erhalte ich online ein Übersetzungsangebot?+
Wählen Sie Leistung und Sprachpaar und beschreiben Sie Dokumentumfang, Wunschtermin und Kontaktdaten. Ein Datei-Upload ist freiwillig. Ihre Anfrage wird gespeichert; Preis und Lieferplan werden nach Sichtung des Dokuments geklärt.
02Wie wird der Übersetzungspreis berechnet?+
Der Preis hängt von Ausgangs- und Zielsprache, Textumfang, Fachgebiet, Dateiformat, Lieferfrist sowie möglichen Beglaubigungs- oder Layoutarbeiten ab. Ohne Prüfung werden weder ein verbindlicher Preis noch eine Lieferzusage gemacht.
03Für welche Sprachen kann ich eine Übersetzung anfragen?+
Sie können Anfragen für Türkisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Russisch und Arabisch stellen. Eine Sprachversion der Website bedeutet nicht, dass jede Dokumentart oder jedes Sprachpaar in dieser Sprache angeboten wird. Möglichkeiten und Lieferplan bestätigen wir anhand Ihrer Anfrage.
04Kann ich ohne Datei-Upload beginnen?+
Ja. Nennen Sie Dokumentart, ungefähren Umfang und Sprachpaar. Besonders bei unveröffentlichten Patenten können Sie zunächst Vertraulichkeit und Dateiaustausch besprechen.
05Kann ich einen dringenden Liefertermin angeben?+
Ja. Im Formular können Sie Ihren Wunschtermin nennen. Dieser beschreibt Ihren Bedarf; der verbindliche Lieferplan folgt nach Prüfung des Umfangs und der Verfügbarkeit.
06Kann der gesamte Ablauf online erfolgen?+
Anfrage und Umfangsprüfung können online beginnen. Bei Aufträgen, die Originale, handschriftliche Unterschriften oder notarielle Beglaubigungen erfordern, wird die Lieferung gesondert geplant.
Patentübersetzung
01Welche Unterlagen werden für eine Patentübersetzung benötigt?+
Sie können Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung und gegebenenfalls Figurenbeschreibungen sowie Zielsprache, Verwendungszweck und Wunschtermin angeben. Frühere Übersetzungen und Terminologielisten helfen bei der Abstimmung einheitlicher Begriffe.
02Überwachen Sie auch die Anmeldefristen?+
Der Übersetzungsplan richtet sich nach dem von Ihnen genannten Liefertermin. Amtliche Anmeldefristen und rechtliche Schritte müssen durch den Anmelder oder den bevollmächtigten Patentanwalt bestätigt werden.
03Kann ich eine vertrauliche Erfindung zunächst besprechen?+
Ja. Sie können eine Anfrage ohne Datei-Upload stellen und Ihren Bedarf an einer Vertraulichkeitsvereinbarung angeben. Klären Sie die Bedingungen, bevor Sie Inhalte einer unveröffentlichten Erfindung teilen.
Technische Übersetzung
01Gibt es einen Unterschied zwischen PDF und bearbeitbarer Datei?+
Bearbeitbare Quelldateien können die Übernahme von Tabellen, Überschriften und Layout erleichtern. Bei gescannten PDFs können Texterkennung und Layout zusätzliche Arbeit erfordern. Der Umfang wird nach Sichtung der Datei festgelegt.
02Können Sie unsere Terminologieliste verwenden?+
Geben Sie in Ihrer Anfrage an, ob eine Terminologieliste oder frühere Übersetzungen vorliegen. Welche Referenzen verwendet werden und wie Begriffe freigegeben werden, klären wir zu Projektbeginn.
03Werden Texte in technischen Zeichnungen mitübersetzt?+
Beschriftungen und Erläuterungen in Zeichnungen können in den Umfang aufgenommen werden. Nennen Sie das Quelldateiformat und die gewünschte Bearbeitung; der Arbeitsplan richtet sich nach dem Dateiformat.
Beeidigte Übersetzung
01Sind beeidigte Übersetzung und notarielle Beglaubigung dasselbe?+
Nein. Bei der beeidigten Übersetzung unterzeichnet der Übersetzer seine Übersetzung. Eine notarielle Beglaubigung ist ein gesonderter Vorgang. Fragen Sie bei der empfangenden Stelle nach, welche Form sie verlangt.
02Benötigt jedes Dokument eine Apostille?+
Das hängt von Dokumentart, Ausstellungs- und Zielland sowie der empfangenden Stelle ab. Lassen Sie die aktuellen Anforderungen von der zuständigen Behörde bestätigen. Die Apostille ist eine von der Übersetzung getrennte Beglaubigung.
03Muss ich das Originaldokument einsenden?+
Für die erste Prüfung reichen die Dokumentart und die Angabe, dass eine lesbare Kopie vorliegt. Ob ein Original oder eine Papierausfertigung nötig ist, klären wir anhand des Verfahrens und der Vorgaben der empfangenden Stelle.
Der nächste Schritt:
eine passende Übersetzung.
Erzählen Sie uns von Ihrem Dokument und Ihrem Bedarf. Gemeinsam klären wir den Umfang.